Der Rat der Konföderation der Kirchen in Niedersachsen hat mit einem Schreiben an die Gesamtpfarrvertretung der Konföderatiion vom 1. Dezember zugesagt, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf den Wegfall der Sonderzahlungen seit 2005 rückwirkend zu folgen.
Der Beamtenbund hatte vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig eine Musterklage eingereicht gegen die Streichung der jährlichen Sonderzahlung und des Urlaubsgeldes mit der Begründung, dass diese eine verfassungswidrige Kürzung der Alimentation darstellen würden, da eine amtsangemessene Alimentation so nicht mehr sichergestellt sei. Das VG Braunschweig hat das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Die Gesamtpfarrvertreung der Konföderation der Kirchen in Niedersachsen war an den Rat der Konföderation herangetreten mit der Bitte, ein evtl. positives Urteil des BVG rückwirkend ab 2005 zu übernehmen. Dies hat der Rat der Konföderation nun in seinem Schreiben zugesagt. Das bedeutet, dass die Gliedkirchen der Konföderation die seit 2005 weggefallenen Leistungen den "berechtigten Pfarrerinnen und Pfarrern unabhängig davon..., ob ein Widerspruch eingelegt wurde oder nicht", nachzahlen werden. Bedingung ist natürlich, dass das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Streichung von Sonderzahlung und Urlaubsgeld in Niedersachsen verfassungswidrig gewesen sind. |